Wir helfen Fremdwährungs-KreditnehmerInnen
Sie haben vor einigen Jahren einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken aufgenommen und stehen heute unter großem finanziellem Druck aufgrund der steigenden Zinsen und der hohen Inflation?
Sie fühlen sich falsch beraten und von Ihrer Bank im Stich gelassen?
Wir haben uns auf Fremdwährungskredite spezialisiert und bieten Beratung an, um Ihre Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich Konvertierung bzw. Umschuldung, aber auch von Rückforderungs- und Schadenersatzansprüchen zu prüfen.
CHF-Kreditnehmer berichten:
„Erst bei einem Gespräch 2021 mit der Bank, in dem uns mitgeteilt wurde, dass sich unser Kredit um 70 % erhöht hatte, fielen wir aus allen Wolken. Wir standen mit dem Rücken zur Wand!“
„Ja, es wurde nach der Aufhebung der CHF-Euro-Kursbindung 2015, die Möglichkeit einer Konvertierung in EURO besprochen, gleichzeitig wurde mir jedoch versichert, es werde mit Laufzeitende kein Schaden eintreten. Es bestünde kein Handlungsbedarf da, die Kreditlaufzeit noch viele Jahre sei!“
„Ich fühle mich über den Tisch gezogen, bei Kreditabschluss wurde uns vorgerechnet, dass das Ansparprodukt den Kredit am Ende der Laufzeit abdecken wird; heute stellt sich heraus, dass wir durch unrichtige Performance-Angaben des Tilgungsträger massiv getäuscht wurden, die Bank hat auf unsere Kosten ein Geschäft und lässt uns mit dem Schaden allein.“
Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüche
Neben der Frage der Konvertierung und Umschuldung stellen sich auch Fragen der Geltendmachung von Schadenersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegenüber Ihrer Bank. Potenziell missbräuchliche Vertragsklauseln betreffen einen großen Teil der in Österreich vorhandenen Fremdwährungskredite (zB der UniCredit Bank Austria AG, Erste Bank und Sparkassen, der BAWAG PSK, der Raiffeisenbanken und der Hypobanken der Länder, ..). Wir überprüfen Ihren Kreditvertrag und Tilgungsträger auf mögliche Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüche.
Achtung, es besteht Verjährungsgefahr!
Kreditnehmer von Fremdwährungskrediten wurden von Ihrer Hausbank über Jahre hinweg vertröstet und stehen heute vor finanzielle Belastungen, die nicht mehr tragbar sind. Aufgrund der Gefahr einer jederzeit drohenden Verjährung von Rückforderungs-, Schadenersatz- sowie Anfechtungsansprüchen sollten Sie nicht weiter abwarten, sondern rasch handeln!
Was wir für Sie tun können?
Als Experte mit 20-jähriger Erfahrung im Banken- und Versicherungsrecht überprüft Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M. Ihre rechtliche Situation individuell und beurteilt für Sie die mögliche weitere Vorgangsweise.
Gemeinsam mit Ihnen werden nachfolgend angepasste Handlungsoptionen besprochen, anschließend kann z.B. die Geltendmachung Ihrer Ansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich erfolgen.
Zum Ablauf
Nach Ihrer Auftragserteilung gehen wir wie folgt vor:
- Wir überprüfen Ihre Daten und Unterlagen
- Wir geben eine anwaltliche Einschätzung Ihres Falles ab
- Wir beraten Sie in einem individuellen Video-Call oder einer Telefon-Konferenz
Wir bieten professionelle Information
Individuelle Beratung
Während der individuellen Beratung zu Ihrer persönlichen Situation, geben wir Ihnen konkrete Hilfestellung zu bezugshabenden aktuellen Themen und klären mit Ihnen ab, ob rechtliche Schritte notwendig und sinnvoll sind.
Transparente Kosten
Wir bieten vorteilhafte Beratungspakete zu vorbestimmten, transparenten Pauschalkosten und überprüfen, ob eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung für einzelne Schritte besteht. Oftmals kann eine Deckung erreicht werden, auch wenn der Versicherungsvertrag beendet ist.
Umfassende Expertise
Unser Ziel ist es, Ihnen gesamtheitlich einen Mehrwert zu bieten: Fakultativ können externe Experten zur Überprüfung und Beurteilung von Umschuldung, Finanzierung, Tilgungsträgern, Kreditkonditionen, etc herangezogen werden.