Vielversprechendes OLG-Urteil für unzulässige Kreditgebühren

Bank Austria Gebäude

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat unlängst die Ansicht des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bestimmte Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket unzulässige Servicegebühren für den Kauf von Veranstaltungstickets festlegen.

 

Doch was bedeutet dies für Kreditnehmer?

Rechtsanwalt Haslinger dazu: „Formell besteht eine Ähnlichkeit dieser Servicegebühren zu diversen Gebühren von Kreditverträgen, die bei Kreditabschluss zusätzlich zur Kreditsumme von österreichischen Banken verlangt wurden.“

Wie begründet das OLG seine Entscheidung?

Das OLG stufte die betreffenden Klauseln zur Ö-Ticket-Gebühr als rechtswidrig ein. Kritisiert wurden einerseits die Intransparenz und andererseits der Inhalt der Klauseln selbst:

Zurecht wies das OLG darauf hin, es sei intransparent und somit rechtswidrig, wenn dem Kunden nicht klar ist, welcher Aufwand tatsächlich anfiel und welche Leistungen mit der „Gebühr“ verbunden sind. Dazu stellte das OLG Wien fest: „Dass es nicht genüge, wenn die Kunden die Möglichkeit haben, über einen Hyperlink die konkrete Höhe der jeweils anfallenden Servicegebühr zu erhalten. Denn es widerspricht nämlich dem Transparenzgebot, wenn der Verbraucher gezwungen ist, sich die notwendigen Informationen – hier über die anfallende Servicegebühr – zusammenzusuchen.

Rechtsanwalt Haslinger dazu: „Ganz ähnlich ist die Sachlage für die verrechneten Bank-Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren, und anderen Kosten, die von Banken im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten verrechnet werden zu sehen. Denn auch hier wird dem Kunden nicht offengelegt, welcher gesonderte Aufwand verrechnet wird und wie sich dieser zusammensetzt. Hinzu kommt, dass Kreditbearbeitungsgebühren zumeist einen Prozentsatz des Kreditbetrages betragen. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem mit der Bearbeitung des Kredites verbundenen Aufwand und der verrechneten Gebühr ist daher nicht gegeben.“

Vorliegend stufte das OLG die Gebühr ebenfalls aufgrund ihres Inhalts als unzulässig ein, da derartige Klauseln der Kontrolle gemäß § 879 Abs 3 ABGB unterliegen, die besagt, dass eine solche Gebühr nichtig ist, wenn sie einen Teil „gröblich benachteiligt“.

Die Klauseln wurden als gröblich benachteiligend angesehen, da ihnen keine konkreten Zusatzleistungen oder Kosten zugeordnet werden konnten.

Was bedeutet das konkret?

Das OLG Wien stuft Klauseln insbesondere als rechtswidrig ein, weil

  • unklar ist, wofür diese verwendet werden und
  • weil der Konsument diese zusätzlichen Gebühren zahlen muss, ohne eine zusätzliche Leistung dafür zu erhalten.

Wo befinden sich Parallelen dazu in Kreditverträgen?

Vergleichbares ist in Kreditverträgen zu finden: Auch hier finden sich diverse Gebühren, wie beispielsweise Schätzgebühren oder Bearbeitungsspesen, die nicht näher spezifiziert werden. Die aktuelle Rechtslage verlangt jedoch eine klare Leistungsbeschreibung (u.a. deswegen, da der Verbraucher ansonsten keine Möglichkeit hat, eine Erbringung dieser Leistung einzufordern).

In den Kreditverträgen ist die Höhe der Gebühren im Unterschied zu den Ö-Ticket-Servicegebühren zwar nicht unklar, jedoch gelten diese nach dem OLG selbst dann noch als intransparent und somit rechtswidrig, denn es bleibe „unklar, welche Leistungen die Beklagte im Zusammenhang mit der Servicegebühr erbringt.“

Auch inhaltlich können die Klauseln der Servicegebühren von Ö-Ticket mit den diversen zusätzlichen Gebühren von Kreditverträgen verglichen werden – Hier wird keine zusätzliche Leistung erbracht und der Kreditnehmer zieht keinen Vorteil daraus. Daher müssten diese Gebühren ebenfalls als gröblich benachteiligend eingestuft werden!

Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Dr. Wolfgang Haslinger ist spezialisiert auf Verbraucherrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Krediten. Befinden sich in Ihrem Kreditvertrag diese Gebühren?

Erfolgte die Verrechnung zu Unrecht besteht möglicherweise eine Rückforderungsanspruch für den Zeitraum der letzten 30 Jahre!

Zögern Sie nicht, uns unter office@ra-haslinger.at zu kontaktieren.

Sie haben Ihren Kredit nicht in Euro, sondern in einer Fremdwährung abgeschlossen? Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, nicht nur die Gebühren in Ihrem Fremdwährungskreditvertrag, sondern auch Ihren gesamten Kreditvertrag auf potenzielle rechtswidrige Klauseln und allfällige Fehlberatungen im Zusammenhang mit Abschluss des Kreditvertrages und danach - zu einer Pauschale prüfen lassen.

Auch eine Überprüfung der Tilgungsträger wie Lebensversicherungen und anderen Finanzprodukten kann sinnvoll sein. Abhängig von Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann das Verfahren für Sie mit einem minimierten finanziellen Aufwand geführt werden, da Dr. Haslinger auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammenarbeitet.

Sie wünschen beraten zu werden?

Kontaktieren Sie uns!

Tel: +43 1 934 6260
Mob: +43 664 999 470 83
Währingerstr. 3/8, 1090 Wien
Nach oben scrollen