Die neue Gebührenbefreiung beim Wohnungskauf

Gang mit Fenstern

Die Zeiten der Immobilienkrise dürften eine Möglichkeit bieten, eine neue Wohnung oder ein Haus kostengünstig zu kaufen und sich anfallende Kosten zu ersparen. Das seit zwei Monaten in Kraft getretene Gesetz bietet die Möglichkeit, eine Gebührenbefreiung für den Wohnungskauf zu erhalten.

Die Befreiung gilt nur für die Eintragungsgebühren (1,1% oder 1,2 % vom Wert des einverleibten Rechts) für Eigentums- und Pfandrecht.

Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen kumulativ vorliegen:

  1. Zeitliche Grenzen: Ihr Vertrag muss ab dem 31.3.2024 abgeschlossen werden. Es kommt auf das Datum der zweiten (bei mehreren Parteien: der letzten) Unterschrift an, mit der der Kaufvertrag „abgeschlossen“ ist.

  2. Fristgerechter Antrag: Der Antrag auf Eintragung muss beim Grundbuchgericht im Zeitraum vom 30.6.2024 bis 1.7.2026 einlangen: Der Zeitpunkt der Selbstberechnung und der tatsächlichen Eintragung des Rechts spielen dabei keine Rolle. Im Antrag muss ausdrücklich erwähnt werden, dass die Befreiung in Anspruch genommen wird.
  3. Betragsgrenze: Die Gebührenbefreiung gilt nur bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000, -. Die Gebühren sind nur für den darüberhinausgehenden Betrag zu entrichten
  4. Entgeltlicher Erwerb: Sie erhalten die Befreiung nur dann, wenn Sie ein entgeltliches Rechtsgeschäft abschließen. Der Erwerb im Erbschaftswege oder durch Schenkung wird nicht begünstigt.
  5. Erwerb einer Wohnstätte: Sie erwerben entweder eine bereits bestehende oder zu errichtende Wohnstätte. Der Erwerb eines Baurechts auf einer unbebauten Liegenschaft könnte ebenfalls begünstigt sein.
  6. Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses: Sie müssen dem Grundbuchgericht die Hauptwohnsitzbestätigung an der neuen Liegenschaftsadresse schicken. Diese können Sie auch innerhalb von 3 Monaten ab Fertigstellung oder Übergabe der Wohnung nachreichen. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass bisherige Wohnrechte aufgegeben wurden.

Darüber hinaus bietet Dr. Haslinger besonders im Bereich des Liegenschaftsrechts auch einige Leistungen zu pauschalierten Preisen an, wie beispielsweise eine Errichtung des Kaufvertrages, um die Kosten für Sie als Mandant möglichst gering zu halten.

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