Erfolg für Kreditnehmer: Bezirksgericht Graz-Ost erklärt Kredit-Bearbeitungsgebühren für unzulässig

Eurogeldscheine neben Statue

Der auf Kreditrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger hat einen weiteren Sieg für Kreditnehmer - diesmal nicht nur für Fremdwährungskreditnehmer - errungen:

Das Bezirksgericht Graz-Ost hat in einem aktuellen Urteil (nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Verrechnung von sogenannten "Bearbeitungsgebühren" bei Krediten unzulässig ist. Diese Entscheidung betrifft wohl die meisten Kreditnehmer, egal ob Fremdwährungs- Immobilienkredite oder auch Verbraucherkredite, bei denen solche Gebühren in den Kreditverträgen angeführt waren.

Über den Erfolg von Rechtsanwalt Haslinger haben auch bereits Fachmedien berichtet: vgl. dazu: https://m.fondsprofessionell.at/newssingle.php?uid=233893&rd=1

Rückblick & Aktuelles zum Thema Fremdwährungskredit

Die damals als (vermeintlich) günstige Alternative auch an Verbrauchern angebotene Fremdwährungskredite, haben sich inzwischen als wesentlich teuer als jeder Euro Kredit herausgestellt. Die Mehrheit der derzeit noch bestehenden Kredite wird voraussichtlich um das Jahr 2030 ablaufen. Seit Anfang 2008 hat der Schweizer Franken bis zum 31. Dezember 2023 um 78,5 Prozent an Wert gewonnen, wobei allein im Jahr 2023, auch in der Fremdwährung CHF neben den extrem gestiegenen Zinsen, allein durch weitere Währungskursverluste, ein Anstieg von etwa 10,6 Prozentpunkten gegenüber dem Euro verzeichnet wurde.

Kreditnehmer, die sich in ähnlicher Situation befinden, haben nun die Möglichkeit, sich finanziell durch Rückforderung der damals bezahlten Gebühren in eine bessere Situation zu versetzen.

Näher zum Urteil

Der Kreditvertrag der (nunmehrigen) Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG sah eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5 % des Kreditbetrages vor. Dr. Wolfgang Haslinger LL.M forderte gerichtlich die Rückzahlung dieser Gebühr, da sie Konsumenten unangemessen benachteilige und ihr keine klaren Leistungen seitens der Bank gegenüberstanden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte unter Verweis auf aktuell. EUGH-Judikatur richtigerweise fest, dass die Gebührenklausel intransparent war. Neben der Bearbeitungsgebühr wurden auch andere Kosten erhoben, deren Abgrenzung nicht klar ersichtlich war. Dies verstößt gegen das Transparenzgebot, das besagt, dass Kreditnehmer klar verstehen müssen, wofür sie welche Gebühren zahlen.

Was bedeutet das für Sie als Kreditnehmer?

Wenn Sie in der Vergangenheit eine Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Das Urteil verpflichtet die Banken zur Rückzahlung dieser unzulässigen Gebühren.

Vorliegende Entscheidung ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Kreditwesen. Sie stärkt die Rechte der Verbraucher und stellt sicher, dass Gebühren klar und nachvollziehbar sein müssen.

Was können Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?

Gleichartige oder ähnliche Klausel können sich auch in Verträgen der Erste Bank und Sparkassen, Raiffeisen Landesbank(en), Oberbank AG, Bank Austria Unicredit, Volksbanken, Hypo Alpe Adria Bank, usw. befinden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kreditverträge und Unterlagen von Herrn Dr. Haslinger sorgfältig überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob eine solche unzulässige Gebühr erhoben wurde. Dr. Haslinger, spezialisiert auf Verbraucherrecht und Bankenrecht, und bietet österreichweit Unterstützung bei Problemen mit Banken und Versicherungen (Tilgungsträger). Sie können uns Ihre Anliegen per E-Mail an office@ra-haslinger.at mitteilen oder besuchen Sie unsere Website www.ra-haslinger.at für weitere Informationen.

Lohnt es sich, ein Gerichtsverfahren „lediglich“ wegen Kreditbearbeitungsgebühren zu führen?

Die kurze Antwort ist: Ja. Herr Dr. Haslinger kooperiert mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen und setzt sich dafür ein, die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Umständen kostenlos zu erhalten.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, bedeutet das nicht unbedingt, dass die Durchsetzung Ihrer Rechte ein „Verlustgeschäft“ darstellt. Im vorliegenden Urteil wurde die gegnerische Seite durch das Gericht zum vollen Kostenersatz verpflichtet, sodass der Mandantschaft von Dr. Haslinger die Verfahrensführung eine erheblichen finanzielle Vorteil verschafft.

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