OGH entscheidet zugunsten der Verbraucher: Fremdwährungsdarlehensverträge wegen unklarer Formulierungen und Verstoß gegen das Transparenzgebot nichtig!

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger berichtet über kürzlich ergangene Entscheidungen des OGHs, die einen weiteren Meilenstein für alle Verbraucher, die ebenfalls zu Opfern von unklar formulierten Darlehensverträgen in Fremdwährung wurden, bedeutet:

In mittlerweile mehreren Rechtsstreiten gegen die UniCredit Bank Austria stimmte der OGH der Ansicht von Verbraucherverbänden und Konsumenten zu, welche sich darauf stützt, dass Verträge über Fremdwährungskredite und auch die AGBs der Banken oftmals für Verbraucherinnen und Verbraucher unverständliche und nicht nachvollziehbare Klauseln unter anderem wegen der Aus- und Zurückzahlung des Kreditbetrages sowie dessen Berechnung beinhalten. Die nun abzeichnende Judikaturline des OGHs weist in eine eindeutige Richtung:

Solche Klauseln sind intransparent und somit nichtig!

Warum haben sich in der Vergangenheit Konsumenten für einen Fremdwährungsdarlehensvertrag entschieden?

Viele Banken, wie beispielsweise die Bank Austria oder auch Raiffeisenbank, lockten Kunden mit (vermeintlich) vielversprechenden Angeboten einen Kredit (oder auch Darlehen genannt) in einer fremden Währung, also nicht in Euro, aufzunehmen, da man dadurch angeblich von den „vorteilhaften“ Konditionen der anderen Währung profitieren würde. Vorteilhaft erscheint solch ein Fremdwährungsdarlehensvertrag aber nur auf den ersten Blick. Bei genauerer Betrachtung beinhalteten diese jedoch ein enormes - für den Konsumenten nicht erkennbares - Risiko; diese wurden durch für einen durchschnittlichen Verbraucher unverständliche Klauseln und Begriffe, die wahrscheinlich selbst die Bankangestellten nicht zur Gänze verstanden, möglicherweise bewusst verschleiert, um die vermeintlich günstigen Darlehen besser „zu verkaufen“. Die Folge: Verbraucherfeindliche Konditionen bezüglich der Rückzahlung des Kreditbetrages und eine Schädigung des Darlehensnehmers.

 

Wann bin ich als Verbraucher von intransparenten Klauseln betroffen?

Jeder Fremdwährungsdarlehensvertrag muss verständlich wiedergeben, unter welchen Bedingungen die Aus- und Rückzahlung des Kreditbetrages und wie die Berechnung dieser Beträge erfolgt. Die standardisierten Vertragsformblätter und AGBs der österreichischen Banken, die üblicherweise eins zu eins allen Kunden vorgelegt werden, weisen zumeist die Verwendung von Fachbegriffen sowie Formulierungen auf, die ein Durchschnittsverbraucher/in oftmals kaum bis gar nicht versteht und somit nicht nachvollziehen kann, welche Konditionen beim Abschluss eines solchen Vertrages auf ihn oder sie zukommen können. Obwohl Banken beim Abschluss von Verbraucherverträgen gesetzlich verpflichtet sind, die darin enthaltenen Klauseln klar und nachvollziehbar zu formulieren, taten sie dies ganz offensichtlich in der Vergangenheit nicht. Diesfalls verhalten sich Banken dadurch gesetzes- und damit rechtswidrig, da sie das Transparenzgebot gemäß § 6 Abs.3 KSchG verletzen, wie auch der OGH in zwei jüngst ergangenen Entscheidungen feststellte.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger empfiehlt deswegen Verbrauchern, die einen Darlehensvertrag in einer Fremdwährung, wie beispielsweise den Schweizer Franken, abgeschlossen haben, diesen auf Gesetzeskonformität und auf eine mögliche Verletzung des Transparenzgebots überprüfen zu lassen.

Begriffe wie „Ausnützung“, „Devisenfixing“, „EURIBOR“ oder auch „LIBOR“ in den Vertragsblättern oder in den AGBs bedürfen einer Erklärung, sodass der Verbraucherin/dem Verbraucher deren Bedeutung klar ist.

Es wird den Kundinnen und Kunden, die ihren Bankinstituten beim Abschluss von Fremdwährungs- oder auch normalen Darlehensverträgen „blind“ vertrauten, daher geraten, die Verträge auf (versteckte) verbraucherfeindliche Formulierungen und Konditionen überprüfen zu lassen. Oftmals ist eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aber möglich. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger empfiehlt daher: Informieren Sie sich genau über allfällige Möglichkeiten der Vertragsaufhebung bzw Anfechtung.

 

Was kann ich als geschädigter Verbraucher tun?

Schon seit vielen Jahren vertritt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger in Kooperation mit der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtschutz COBIN claims – als Vorsitzender dessen Beirats - Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Österreich bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehensverträgen gegen österreichische Bankinstitute. Bis dato haben sich bereits mehrere hunderte Betroffene an die Organisation COBIN claims gewandt und bislang konnten auch schon zahlreiche Erfolge verzeichnet werden. Die gemeinnützige Plattform repräsentiert damit die wohl größte von Fremdwährungskrediten betroffene Geschädigtengruppe in ganz Österreich. Da in naher Zukunft viele derartige „Fremdwährungsdarlehensverträge“ fällig werden, treten laufend weitere Betroffene dieser Geschädigtengruppe bei.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger arbeitet dabei außerdem mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und bietet darüber hinaus individuell zugeschnittene Pakete für die Betroffenen an. Oftmals ist aus diesem Grund eine teure Prozesskostenfinanzierung vermeidbar. Kundenzufriedenheit ist unsere höchste Priorität, weshalb wir jeder/m Kreditnehmer/in die Chance bieten für eine vergünstige Pauschale den Fremdwährungskredit auf nachteilige und intransparente Klauseln zu überprüfen und eine für unseren Mandanten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Für Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger stellt es dabei ein wichtiges und persönliches Anliegen dar, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungünstigen Darlehensverträgen zu schützen und ihnen eine umfassende sowie transparente Rechtsberatung über den Abschluss eines Fremdwährungsdarlehensvertrags zu bieten. Er vertritt zwischenzeitlich viele durch solche verbraucherfeindliche Fremdwährungsdarlehensverträge Geschädigte im Rahmen ihres Rechtsstreites gegen die Bankinstitute. Neben der UniCredit Bank Austria sind es Institute aus dem Raiffeisenbank Sektor sowie gegen Sparkassen und Landesbanken gegen die Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger zurzeit seine Mandanten, teilweise in laufenden Gerichtsverfahren, vertritt.

 

Die verzeichneten Erfolge in dem Rechtsstreit gegen die Bank Austria hat bereits für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.

Zuletzt hat über diese Leitentscheidung des österr. OGHs, die für heimische Kreditnehmer/innen eine günstige Rechtslage festschreibt, ua der ORF berichtet:
https://help.orf.at/stories/3212191/

Auch die Wirtschaftshomepage Börse Social Netzwerk.at berichtet über die jüngsten Entwicklungen und der Zusammenarbeit mit cobin claims :
https://boerse-social.com/2022/03/28/cobin_claims_begrusst_ogh-spruch_zu_franken-krediten_geschadigte_mussen_jetzt_handeln

Der VKI berichtete bereits davor über eine ebenso im Interesse der Verbraucher erwirkte wesentliche Entscheidung: OGH:
Unzulässige Klausel in Fremdwährungskrediten | Verbraucherrecht

Lesen Sie auch den Beitrag und das Interview mit Dr Wolfgang Haslinger auf der Webseite von B2B-Projekte für Finanz- und Versicherungsbranche:
http://www.b2b-projekte.at/haslinger--urteil-zu-fremdwaehrungskrediten.html

 

Die ergangenen Entscheidungen des OGHs in den Verfahren gegen die Bank Austria bedeuten eine vielversprechende und vor allem erfolgsversprechende Entwicklung der gesamten Massencausa und können somit für alle betroffenen Kreditnehmer/innen und Verbraucher/innen in Österreich bedeutend sein. Dieses Verfahren können auch der lang ersehnte Anstoß für eine generelle Judikaturwende bedeuten: Denn zuvor kam es beispielsweise bei den von Sparkassen praktizierten Fremdwährungskreditumrechungsklauseln eines „hauseigenen“ Devisenfixings zu einer - restriktiven Judikatur zum Nachteil der Verbraucher. Diese Entscheidung wurde zu Recht kritisiert: Denn bereits einige Zeit zuvor judizierte der EuGH die Intransparenz und damit Unwirksamkeit derartiger Verlust-Kredit-Verträge.

Vereinfacht ausgedrückt kann auf diesem Weg unzulässige Klauseln der „Hebel angesetzt“ werden, damit der Kreditnehmer/in aus dem Verlust-Kredit aussteigen kann. Ziel ist, dass der Kreditnehmer/in so gestellt wird, als ob er einen Euro-Abstattungskredit und keinen Franken-Kredit anno dazumal gewählt hätte.

Die Kredite können, da vielfach Deckungslücken in einem hohen fünf- oder sogar sechsstelligen Betrag zu beobachten sind, existenzbedrohend sein! Kreditnehmer müssen heute handeln, um nicht morgen mit Exekution oder Zwangsversteigerung des Eigenheims konfrontiert zu sein,

zumal im Zuge wirtschaftlicher Entwicklungen nach der Covid-19- und Ukraine-Krise bzw. durch die Inflation eine Rezession, Arbeitslosigkeit und eine allgemeine Anspannung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedes einzelnen Bürgers und Bürgerin sowie Kleinunternehmens möglich ist. Das könnte die Kredit-Rückzahlung zukünftig zusätzlich erschweren.

 

Um Kreditnehmern/innen einen Ausweg aus dem Franken-Kredit-Verlustkrediten zu ermöglichen, hat die gemeinnützige Plattform für Sammelklagen COBIN mit Rechtsanwalt und COBIN claims-Beiratsvorsitzender Dr. Wolfgang Haslinger ein Handlungs-Paket geschnürt. Dieses Paket umfasst:

 

  • Prüfung, ob Ihr Kredit die angreifbaren Klauseln enthält und Sie somit bzgl. rechtliche Schritte einleiten können;
  • Aufforderungsschreiben an Ihre Bank, mit dem Ziel, den Kredit durch einen außergerichtlichen Vergleich aus der Welt zu schaffen;
  • Telefonisches Vergleichsgespräch mit der Bank;
  • Abklären einer etwaigen Deckung durch die Rechtsschutzversicherung;

 

COBIN claims hat als Plattform für Betroffene einen vergünstigten Pauschal-Tarif mit RA Dr. Haslinger für diese Handlungen besprochen - alle weiteren Infos werden nach Anmeldung kostenfrei zugesandt.

Sofern Interesse Ihrerseits besteht, kontaktieren Sie uns unter office@ra-haslinger.at und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um den Ablauf zu erklären.

Auch für den Fall, dass Sie bereits anwaltlich vertreten sind oder selbst Ihre Rechte durchsetzen, teilen Sie uns mit, wie es Ihnen ergangen ist. Austausch unter Geschädigten oder auch die Anregung eines Austausches auf fachlicher/anwaltlicher Ebene schadet nie!

 

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