RECHTSKRAFT – Im Namen der Republik: Bank muss  Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen!

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Ein Grazer Gericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind, da diese einen Verstoß gegen §6 Abs 3 KSchG bilden.

Diese Entscheidung betrifft wohl die meisten Kreditnehmer, egal ob Fremdwährungs-, Immobilien- oder Verbraucherkredite, bei denen solche Gebühren in den Kreditverträgen angeführt waren.

Was bedeutet das konkret?

Der Kreditvertrag der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG sah eine einmalige Kreditbearbeitungsgebühr iHv. 0,5% des Kreditbetrages vor. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger forderte gerichtlich die Rückzahlung dieser Gebühr, da sie Konsumenten unangemessen benachteilige und die Bank keine ihr gegenüberstehenden Leistungen erbrachte.

Was können Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?

Sollten Sie bereits eine einmalige Servicegebühr für Ihren Kredit bezahlt haben, steht es Ihnen zu, diese wieder zurückzufordern, da das Urteil die Banken zur Rückzahlung dieser unzulässigen Gebühren verpflichtet.

Das vorliegende Urteil ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Kreditwesen, da es die Rechte der Verbraucher stärkt und sicherstellt, dass Gebühren klar und nachvollziehbar für Kreditnehmer sein müssen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe?

Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Haslinger unterstützt Sie gerne dabei, Ihren Kreditvertrag und Ihre Unterlagen sorgfältig zu überprüfen, um festzustellen, ob eine solche unzulässige Gebühr erhoben wurde.

Er ist spezialisiert auf Verbraucherrecht und Bankenrecht und bietet ebenfalls österreichweite Unterstützung bei Problemen mit Banken Versicherungen an.

Ihr Anliegen können Sie uns per E-Mail an office@ra-haslinger.at mitteilen oder besuchen Sie unsere Website www.ra-haslinger.at für weitere Informationen.

 

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