Wir dürfen Kreditnehmern erfreuliche Nachrichten berichten: noch vor Beginn eines gerichtlichen Verfahrens gelangt Dr. Haslinger erfolgreich die Rückforderung. Die Bank zahlte unserem Mandanten aufgrund eines außergerichtlichen Schreibens die gesamte im Rahmen eines Kreditvertrages erhaltene Bearbeitungsprovision zurück.
Doch was bedeutet dies für Kreditnehmer?
Rechtsanwalt Haslinger dazu: „Die Kreditnehmer können jetzt die Kreditgebühren, die keine Hauptleistungen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darstellten, von den Banken rückfordern, ohne langes gerichtliches Verfahren zu führen“
Unter welchen Voraussetzungen können Kreditgebühren zurückgezahlt werden?
Bei meisten Gebühren, die beim Vertragsabschluss von den Banken immer noch angeboten werden, handelt es sich um die pauschal verrechneten Gebühren oder Spesen. Solche Gebühren sind keine echten Leistungen, sondern stehen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Kreditvertrag und verlangen eine gesonderte Abgeltung.
Die Rechtsprechung verneint die Gültigkeit solcher Vereinbarungen über pauschalen Gebühren, wenn ihnen keine konkreten Aufwendungen oder Leistungen entsprechen. Dies gilt im Besonderen, wenn sich nicht feststellen lässt, dass der im Rahmen der Bearbeitung entstehende Aufwand nicht durch die in den Kreditinstituten ohnehin tätigen Mitarbeiter erledigt würde, oder ihr ein konkret bezifferbarer Mehraufwand entstünde.
Rechtsanwalt Haslinger dazu: „Den Verbrauchern ist aufgrund solcher Klauseln ein Schaden in der Höhe der vertraglich vereinbarten Gebühr entstanden. Die Vereinbarung über die Kreditgebühren ist unwirksam und intransparent, deswegen muss die Bank die unredlich kassierten Beträge in voller Höhe zurückbezahlen“.
Die Klauseln sind als gröblich benachteiligend zu qualifizieren, da ihnen keine konkreten Zusatzleistungen oder Kosten zugeordnet werden konnten.
Was bedeutet das konkret?
Die Bank hat erstmals vor dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens anerkannt, dass die Kreditgebühren rechtswidrig sind, und hat selbst den Vergleich angeboten. Anspruch auf solche Rückerstattung können die Verbraucher haben, die
- Beim Vertragsabschluss zusätzliche Gebühren („Provision“, „Bearbeitungsgebühr“ „Bearbeitungsentgelt“) bezahlen mussten; und
- Keine besondere Leistung dafür erhalten haben.
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Dr. Wolfgang Haslinger ist spezialisiert auf Verbraucherrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Krediten. Befinden sich in Ihrem Kreditvertrag diese Gebühren?
Erfolgte die Verrechnung zu Unrecht, besteht möglicherweise ein Rückforderungsanspruch für den Zeitraum der letzten 30 Jahre!
Zögern Sie nicht, uns unter office@ra-haslinger.at zu kontaktieren.
Sie haben Ihren Kredit nicht in Euro, sondern in einer Fremdwährung abgeschlossen? Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, nicht nur die Gebühren in Ihrem Fremdwährungskreditvertrag, sondern auch Ihren gesamten Kreditvertrag auf potenzielle rechtswidrige Klauseln und allfällige Fehlberatungen im Zusammenhang mit Abschluss des Kreditvertrages und danach - zu einer Pauschale prüfen lassen.
Auch eine Überprüfung der Tilgungsträger wie Lebensversicherungen und anderen Finanzprodukten kann sinnvoll sein. Abhängig von Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann das Verfahren für Sie mit einem minimierten finanziellen Aufwand geführt werden, da Dr. Haslinger auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zusammenarbeitet.